Bankkonto und Geld im Ausland: Karten, Gebühren und dein Konto nach dem Wegzug

Redaktion · aktualisiert 27.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Geld ist auf Reisen selten das Problem, die Kosten drumherum schon. Abhebegebühren, Umrechnungsaufschläge und eine Bank, die dein Konto nach dem Wegzug kündigt, kosten auf einer langen Reise mehr als eine Unterkunft. Mit zwei Karten, der richtigen Taste am Automaten und einem Gespräch mit deiner Bank vor der Abmeldung vermeidest du das meiste.

Inhalt
  1. Was Geld im Ausland kostet
  2. Landeswährung statt Umrechnung
  3. Zwei Karten, zwei Banken
  4. Karte weg oder gestohlen: so gehst du vor
  5. Dein Konto nach der Abmeldung
  6. Konto in einem anderen EU-Land
  7. Bargeld: wie viel und wo
  8. Häufige Fragen

Was Geld im Ausland kostet

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) unterscheidet drei Kostenquellen: die Entgelte deiner eigenen Bank, den Wechselkurs bei fremden Währungen und Entgelte des Automatenbetreibers oder Händlers vor Ort. Typische Größenordnungen laut EVZ:

VorgangTypische Kosten laut EVZ
Abheben mit der Girocard im EU-Ausland3 bis 10 Euro pro Abhebung, je nach Bank
Abheben mit der Kreditkartemeist 2 bis 3 Prozent, bei kleinen Beträgen mindestens 4 bis 6 Euro
Gebühr des Automatenbetreibersmuss vor der Bestätigung angezeigt werden
Umrechnung durch den Automatenoft ungünstiger Kurs; im EVZ-Beispiel knapp 3 Euro Mehrkosten auf etwa 23 Euro
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, abgerufen am 27.10.2026. Maßgeblich ist das Preisverzeichnis deiner Bank.

Manche Banken erlauben eine bestimmte Zahl kostenloser Abhebungen weltweit, manche Direktbanken verlangen an fremden Automaten nichts. Was für dich gilt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank, nicht in Werbeaussagen.

Landeswährung statt Umrechnung

Am Automaten und am Kartenterminal kommt oft die Frage, ob in Euro oder in Landeswährung abgerechnet werden soll. Das EVZ und die Verbraucherzentrale raten eindeutig: Landeswährung wählen, also „ohne Umrechnung“ oder „direkte Auszahlung“. Bei der Option Euro rechnet der Betreiber selbst um, meist zu einem ungünstigeren Kurs als deine Bank oder das Kreditkartenunternehmen. Das gilt auch für Kartenzahlungen im Restaurant oder an der Tankstelle.

Zwei Karten, zwei Banken

Eine gesperrte oder verlorene Karte darf deine Reise nicht beenden. Nimm deshalb zwei Karten von zwei verschiedenen Banken mit und bewahre sie getrennt auf. Laut EVZ sperren manche Banken neue Girocards für den Einsatz im Ausland; meist kannst du die Karte selbst freischalten, etwa am Automaten deiner Bank. Erledige das vor der Abreise. Push-Mitteilungen für jede Zahlung zeigen dir Missbrauch sofort.

Karte weg oder gestohlen: so gehst du vor

  1. Sofort sperren: Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar, aus dem Ausland unter +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Darüber lassen sich laut Betreiber Girocard, Kreditkarte, Online-Banking, Online-Ausweis und SIM-Karte sperren. Nicht jede Bank ist angeschlossen; speichere deshalb auch die Sperrnummer deiner eigenen Bank offline.
  2. Auf die zweite Karte umsteigen: Deshalb hast du zwei Karten von zwei Banken getrennt aufbewahrt.
  3. Anzeige erstatten: bei der Polizei vor Ort, wenn die Karte gestohlen wurde. Bank und Versicherung fragen oft nach dem Nachweis.
  4. Kontoauszüge prüfen: Melde Zahlungen, die du nicht erkennst, sofort deiner Bank.
  5. Ersatzkarte organisieren: Frag, ob die Bank an eine Adresse im Ausland liefert oder ob die Karte an deine Postanschrift in Deutschland geht.

Dein Konto nach der Abmeldung

Viele Banken führen Konten von Kunden mit Wohnsitz im Ausland weiter, manche nicht. Rechtlich gilt:

  • Girokonto: Die Bank kann einen unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrag nur kündigen, wenn ein Kündigungsrecht vereinbart ist, und mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB). Ein Kündigungsentgelt darf sie nicht verlangen.
  • Basiskonto: Den Anspruch auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU (§ 31 Abs. 1 ZKG). Erfüllst du diese Voraussetzung nicht mehr, darf die Bank das Basiskonto mit mindestens zwei Monaten Frist kündigen, wenn das vereinbart ist (§ 42 Abs. 2 ZKG). Wer innerhalb der EU umzieht, behält den Anspruch.

Frag deine Bank vor der Abmeldung schriftlich, ob sie das Konto mit Wohnsitz im Ausland weiterführt und welche Unterlagen sie dann braucht. Teile ihr anschließend deine neue Postanschrift mit; Kontoauszüge, neue Karten und PINs kommen oft per Post. Wie du die liest, steht im Artikel Post im Ausland empfangen.

Konto in einem anderen EU-Land

Ziehst du für länger in einen EU-Staat, kannst du dort ein Konto eröffnen. Innerhalb des SEPA-Raums darf ein Zahlungsempfänger nach Art. 9 der SEPA-Verordnung nicht vorschreiben, in welchem Mitgliedstaat dein Konto geführt wird. Die Bundesbank nennt die Beschränkung von Lastschriften auf inländische Konten als typischen Verstoß. Wird deine ausländische IBAN abgelehnt, kannst du das der BaFin melden. Sie prüft solche Beschwerden im Interesse aller Verbraucher, klärt aber keine Einzelfälle; dafür stehen Verbraucherverbände und der Rechtsweg offen. Für britische Konten gilt das Verbot laut Bundesbank seit dem Brexit nicht mehr.

Bargeld: wie viel und wo

Bargeld vor der Reise zu tauschen lohnt sich laut EVZ in der Regel nicht. Automaten an Flughäfen, in Touristengebieten und in größeren Städten geben die Landeswährung zum Tageskurs aus. Hab trotzdem einen kleinen Betrag in Euro oder US-Dollar als Reserve dabei, getrennt von den Karten.

Keine Anlageberatung: Diese Seite erklärt Gebühren und Rechte rund ums Konto. Welche Bank und welche Karte für dich passen, hängt von deinem Zahlungsverhalten ab; vergleiche die Preisverzeichnisse.

Häufige Fragen

Soll ich am Geldautomaten im Ausland in Euro oder in Landeswährung abheben?

In Landeswährung. Das Europäische Verbraucherzentrum rät, die Umrechnung am Automaten abzulehnen und „ohne Umrechnung“ oder „direkte Auszahlung“ zu wählen. Wählst du Euro, rechnet der Automatenbetreiber um, oft zu einem schlechten Kurs. Dasselbe gilt für Kartenzahlungen an der Kasse.

Darf meine Bank mir das Konto kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Vertrag unbefristet ist und ein Kündigungsrecht vereinbart wurde; die Frist muss mindestens zwei Monate betragen (§ 675h Abs. 2 BGB). Ein Basiskonto kann die Bank kündigen, wenn du keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hast (§ 42 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 31 ZKG). Frag deine Bank vorher, wie sie mit Kunden im Ausland umgeht.

Darf ein deutsches Unternehmen meine ausländische IBAN ablehnen?

Innerhalb des SEPA-Raums der EU nicht. Nach Art. 9 der SEPA-Verordnung darf ein Zahlungsempfänger nicht vorgeben, in welchem Mitgliedstaat das Konto des Zahlers geführt wird. Beschwerden kannst du bei der BaFin melden; sie geht ihnen aber nur im kollektiven Verbraucherinteresse nach. Für Konten in Großbritannien gilt das Verbot laut Bundesbank seit dem Brexit nicht mehr.

Quellen

Geprüft am 27.10.2026. Gesetze, Visa-Bedingungen und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung bei der zuständigen Stelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Geld abheben im Ausland
  2. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Bezahlen im Ausland
  3. Verbraucherzentrale: Bargeld, Karten, Reiseschecks im Ausland
  4. Deutsche Bundesbank: Fragen und Antworten zu SEPA (IBAN-Diskriminierung)
  5. BaFin: Bei der BaFin beschweren
  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 675h: Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
  7. Zahlungskontengesetz § 31: Anspruch auf ein Basiskonto
  8. Zahlungskontengesetz § 42: Kündigung des Basiskontovertrags
  9. Sperr-Notruf 116 116
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