Remote Arbeit finden: drei Wege in die ortsunabhängige Arbeit
Remote Arbeit gibt es in drei Formen: als Angestellter mit Erlaubnis zum mobilen Arbeiten, als Freiberufler oder mit einem eigenen Gewerbe. Für das Nomadenleben unterscheiden sie sich weniger im Alltag als in den Pflichten: Wer muss zustimmen, wer meldet was beim Finanzamt an, und wer trägt das Risiko, wenn etwas schiefgeht?
Inhalt
Modell 1: Angestellt, aber remote
Das sichere Gehalt ist der größte Vorteil. Der Nachteil: Du arbeitest nur dort, wo dein Arbeitgeber es erlaubt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die einen Anspruch auf mobiles Arbeiten begründet. Der Arbeitgeber muss auf einen entsprechenden Wunsch nicht einmal reagieren. Gleichzeitig gelten Arbeitszeitgesetz, Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten auch am Laptop im Ausland.
Für den Arbeitgeber ist Arbeit aus dem Ausland mehr als Homeoffice. Er muss prüfen, welches Sozialversicherungsrecht gilt, ob im Zielland Lohnsteuer anfällt und ob deine Tätigkeit dort eine Betriebsstätte begründen könnte. Je klarer dein Vorschlag ist, desto eher bekommst du eine Zusage. Wie du das konkret angehst, steht im Artikel Workation mit dem Arbeitgeber.
Wo Remote-Stellen zu finden sind
- Im eigenen Unternehmen: Ein Wechsel ins Remote-Team ist oft einfacher als eine neue Stelle.
- Stellenportale mit Filter für „remote“ oder „mobiles Arbeiten“. Achte darauf, ob nur Homeoffice in Deutschland gemeint ist oder Arbeit aus dem Ausland.
- Unternehmen, die ausdrücklich verteilt arbeiten und Mitarbeitende in mehreren Ländern beschäftigen.
Frag im Bewerbungsgespräch konkret: In welchen Ländern darf ich arbeiten, wie viele Wochen im Jahr, und wer beantragt die A1-Bescheinigung? Eine Stellenanzeige mit „remote“ beantwortet diese Fragen fast nie.
So fragst du im aktuellen Job
- Nach einer bestehenden Regel fragen. Viele Firmen haben eine Richtlinie für mobiles Arbeiten oder Workations. Dann musst du nur noch zeigen, dass dein Plan hineinpasst.
- Einen konkreten Vorschlag machen. Land, Zeitraum, Arbeitszeiten in deutscher Zeit und wie du erreichbar bist. Ein klarer Plan ist leichter zu genehmigen als eine offene Frage.
- Klein anfangen. Ein paar Wochen in einem EU-Land sind für den Arbeitgeber am einfachsten, weil die Sozialversicherung dort über die A1-Bescheinigung geregelt ist.
- Danach Bilanz ziehen. Hat alles funktioniert, ist die zweite Anfrage für einen längeren Zeitraum leichter.
Modell 2: Freiberuflich
Freiberufler arbeiten selbstständig und ohne Gewerbeanmeldung. Welche Tätigkeiten dazu zählen, regelt § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten und Katalogberufe, darunter Ingenieure, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer, sowie ähnliche Berufe. Viele Tätigkeiten von digitalen Nomaden, etwa Texten, Übersetzen oder bestimmte Ingenieurleistungen, können darunter fallen. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.
Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das dem Finanzamt mit, und zwar innerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 1 und 4 AO). Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der grundsätzlich elektronisch über ELSTER abzugeben ist.
Die ersten Kunden gewinnen
- Im eigenen Netzwerk beginnen. Frühere Kollegen, Kunden und Bekannte sind die schnellsten ersten Aufträge. Achte aber darauf, nicht nur für deinen bisherigen Arbeitgeber weiterzuarbeiten; das ist der typische Fall der Scheinselbstständigkeit (siehe unten).
- Ein kleines Portfolio zeigen. Drei gute Arbeitsproben mit kurzer Beschreibung, was du beigetragen hast, überzeugen mehr als eine lange Liste.
- Jedes Angebot schriftlich machen. Leistung, Preis, Liefertermin und Zahlungsziel gehören hinein. Das schützt beide Seiten, gerade wenn du den Kunden nie persönlich triffst.
- Die Rechnung richtig stellen. Die Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Als Kleinunternehmer genügt eine vereinfachte Rechnung nach § 34a UStDV, mit dem Hinweis, dass die Steuerbefreiung nach § 19 UStG gilt.
- Nicht zu früh kündigen. Starte die Selbstständigkeit, solange du noch ein festes Einkommen hast, wenn dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit zulässt. Lies dazu die Regelung in deinem Vertrag.
Modell 3: Mit Gewerbe
Wer Waren verkauft, vermittelt oder eine Tätigkeit ausübt, die nicht unter § 18 EStG fällt, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Den Beginn zeigst du nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig bei der zuständigen Behörde an, meist dem Gewerbeamt der Gemeinde. Nach § 138 Abs. 1 AO unterrichtet die Gemeinde dann das Finanzamt; die weiteren Angaben machst du dort im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO). Auch die Verlegung und die Aufgabe des Betriebs sind anzuzeigen.
Wohnsitz beachten: Gewerbeamt und Finanzamt brauchen eine Anschrift, an die sie schreiben können. Wer sich in Deutschland abmeldet, sollte vorher mit einer Steuerberatung klären, wie und wo das Unternehmen weitergeführt wird.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer und Rechnungen ins Ausland
Seit 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für im Inland ansässige Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Arbeitest du für Unternehmen in anderen EU-Staaten, liegt der Ort deiner Dienstleistung in der Regel dort, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Steuer schuldet dann meist der Kunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren. Dafür brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Neugründer kreuzen sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, sonst beantragst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern. Das BZSt teilt die Nummer ausschließlich per Post mit, plan das ein, wenn du schon unterwegs bist. Wie du Buchhaltung und Belege unterwegs organisierst, steht im Artikel Selbstständig unterwegs.
Scheinselbstständigkeit: wenn ein Auftraggeber alles ist
Arbeitest du als „Freelancer“ dauerhaft nur für einen Kunden, mit festen Zeiten und nach dessen Weisungen, kann rechtlich eine Beschäftigung vorliegen. Dann wären Sozialversicherungsbeiträge fällig, die der Auftraggeber nachzahlen müsste. Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren: Die Beteiligten können nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, dass sie entscheidet, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Welches Modell passt zum Nomadenleben?
| Frage | Angestellt remote | Freiberuflich / Gewerbe |
|---|---|---|
| Wer muss zustimmen? | Arbeitgeber | Niemand, aber Kunden müssen mitspielen |
| Sozialversicherung im EU-Ausland | Entsendung mit A1 möglich, Antrag durch Arbeitgeber | Eigene A1 für vorübergehende Selbstständigkeit möglich, Antrag selbst |
| Steuerliche Anmeldung | Lohnsteuer über Arbeitgeber | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats |
| Einkommen | Fest | Schwankend, Rücklage nötig |
Viele beginnen angestellt und wechseln später in die Selbstständigkeit, wenn Kunden und Rücklage stehen. Für die erste Reise ist ein sicheres Einkommen mehr wert als maximale Freiheit.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber mir Remote Arbeit aus dem Ausland verbieten?
Ja. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten, der Arbeitgeber muss zustimmen. Bei Arbeit aus dem Ausland kommen für ihn Fragen der Sozialversicherung und der Steuer hinzu. Eine schriftliche Vereinbarung mit Land und Zeitraum ist deshalb der Normalfall.
Bin ich als Webdesigner oder Entwickler Freiberufler?
Das hängt von der Tätigkeit im Einzelfall ab. § 18 EStG nennt unter anderem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten sowie Katalogberufe wie Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und Übersetzer und ähnliche Berufe. Ob deine Arbeit dazu zählt, entscheidet das Finanzamt anhand deiner Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch, wenn ich im Ausland lebe?
§ 19 UStG gilt für Unternehmer, die im Inland ansässig sind. Wer Deutschland verlässt und dort nicht mehr ansässig ist, kann die Regelung in Deutschland nicht mehr nutzen. Lass das vor einem Wegzug von einer Steuerberatung prüfen.
Soll ich meinen Job kündigen, bevor ich als Freelancer Kunden habe?
Besser nicht. Sicherer ist es, die ersten Aufträge neben dem Job zu gewinnen, wenn dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit zulässt, und erst zu kündigen, wenn die Einnahmen und eine Rücklage für einige Monate stehen. Die Anmeldung beim Finanzamt ist auch für eine nebenberufliche Selbstständigkeit innerhalb eines Monats fällig.
Quellen
Geprüft am 27.10.2026. Gesetze, Visa-Bedingungen und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung bei der zuständigen Stelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Homeoffice und mobiles Arbeiten
- Einkommensteuergesetz § 18: Selbständige Arbeit
- Abgabenordnung § 138: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- Gewerbeordnung § 14: Anzeigepflicht
- Umsatzsteuergesetz § 19: Kleinunternehmer
- Umsatzsteuergesetz § 3a: Ort der sonstigen Leistung
- Bundeszentralamt für Steuern: Vergabe der USt-IdNr.
- Sozialgesetzbuch IV § 7a: Feststellung des Erwerbsstatus
- Umsatzsteuergesetz § 14: Ausstellung von Rechnungen
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung § 34a: Rechnungen von Kleinunternehmern
