Spanien und die Kanaren

Redaktion · aktualisiert 27.10.2026 · 3 Min. Lesezeit

Spanien bietet Städte wie Valencia und Málaga und auf den Kanaren mildes Wetter im Winter. Als EU-Bürger kommst du ohne Visum und darfst arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, musst du dich innerhalb dieser drei Monate registrieren.

Inhalt
  1. Einreise und Registrierung
  2. Steuern: Kalenderjahr und Lebensmittelpunkt
  3. Kanarische Inseln
  4. Festland
  5. Krankenversicherung und Arbeitgeber
  6. Häufige Fragen

Einreise und Registrierung

Als EU-Bürger reist du mit Personalausweis oder Reisepass ein und darfst in Spanien arbeiten. Für Aufenthalte bis drei Monate brauchst du keine Registrierung.

Willst du länger bleiben, beantragst du das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión. Laut Policía Nacional musst du den Antrag innerhalb von drei Monaten ab der Einreise stellen, persönlich bei der Oficina de Extranjería der Provinz, in der du wohnen willst, oder, wo es keine gibt, bei der zuständigen Comisaría de Policía. Das Zertifikat wird sofort ausgestellt und enthält deine NIE, die Ausländer-Identifikationsnummer, die du in Spanien für Verträge, Bankkonto und Steuer brauchst.

Voraussetzung ist laut Innenministerium eine von zwei Situationen: Du arbeitest in Spanien angestellt oder selbstständig, oder du hast für dich ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt. Termine bei den Ausländerbehörden sind in Großstädten und auf den Inseln knapp; such früh nach einem Termin, nicht erst in der elften Woche.

Steuern: Kalenderjahr und Lebensmittelpunkt

Nach Art. 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006) bist du in Spanien steuerlich ansässig, wenn du dich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Land aufhältst. Gelegentliche Abwesenheiten werden mitgezählt, es sei denn, du weist eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land nach. Unabhängig von den Tagen bist du auch ansässig, wenn in Spanien der Kern oder die Basis deiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder Interessen liegt.

Die Regel zählt pro Kalenderjahr, anders als in Portugal. Bleibst du in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, wer Vorrang hat. Mehr unter Steuern als digitaler Nomade.

Kanarische Inseln

Las Palmas auf Gran Canaria und Teneriffa haben große Szenen von Remote-Arbeitenden, vor allem im Winter. Die Uhr geht dort das ganze Jahr eine Stunde hinter Deutschland. Die Kanaren gehören zur EU, liegen aber außerhalb des Mehrwertsteuergebiets der EU; das merkst du vor allem, wenn du dir Waren aus Deutschland schicken lässt: Pakete können beim Zoll hängen bleiben.

Festland

Valencia, Málaga und Barcelona verbinden Coworking, Strand und Stadtleben, Madrid ist die größte Stadt ohne Strand. Alle liegen in derselben Zeitzone wie Deutschland. Im Sommer wird es im Süden und im Landesinneren sehr heiß; achte bei Unterkünften auf Klimaanlage oder eine kühle Lage. Im Winter sind viele Altbauwohnungen schlecht beheizt.

Krankenversicherung und Arbeitgeber

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in Spanien, ersetzt aber keine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport. Arbeitest du angestellt für einen deutschen Arbeitgeber, braucht er für dich die A1-Bescheinigung; was beim Arbeiten im EU-Ausland noch zu klären ist, steht unter Workation mit dem Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Muss ich mich in Spanien anmelden, wenn ich dort remote arbeite?

Ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ja. Das Certificado de Registro beantragst du innerhalb von drei Monaten ab Einreise persönlich bei der Oficina de Extranjería oder der zuständigen Polizeidienststelle. Es wird sofort ausgestellt und enthält deine NIE.

Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?

Nach Art. 9 Ley 35/2006, wenn du dich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhältst oder der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen dort liegt. Bei doppelter Ansässigkeit entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Quellen

Geprüft am 27.10.2026. Gesetze, Visa-Bedingungen und Gebühren ändern sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung bei der zuständigen Stelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. Policía Nacional: Certificado de registro de ciudadano de la Unión
  2. Ministerio del Interior: Ciudadanos de la Unión Europea, estancia y residencia
  3. BOE: Ley 35/2006 del IRPF, Artículo 9
  4. Ihr Europa (Europäische Kommission): Aufenthaltsrecht für Arbeitnehmer
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